Pubblicato il 16. ottobre 2024

Sean «Diddy» Combs: Eine Nacht auf einem Freak-off

Wir schauen auf die Entwicklungen im Fall Sean «Diddy» Combs, der sich voraussichtlich ab dem 5. Mai 2025 vor Gericht verantworten wird. Bis dahin bleibt er in Haft. Seit dieser Woche gibt es neue Klagen – und ein Podcast lässt eine Frau zu Wort kommen, die angeblich auf einem von Diddys «Freak-offs» war.

Journalist

Medienberichten zufolge – von seriösen Medien wie der BBC – sollen an diesem Montag mindestens sechs neue Klagen gegen Sean «Diddy» Combs eingereicht worden sein. Einer der Klagenden war zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig. Alle sechs Klagenden treten bisher anonym auf.

Belästigung und sogar Vergewaltigung

Wie die BBC berichtete, wirft ein Ankläger Combs vor, ihn auf einer Party belästigt zu haben. Combs soll den damals Minderjährigen in die Hamptons eingeladen haben. Während einer Party seien die beiden dann ins Gespräch gekommen und Combs habe dem Jugendlichen plötzlich befohlen, sich auszuziehen.

Sean «Diddy» Combs: Neue Klagen! Fake-Songs! Diss-Tracks! | ZUM ARTIKEL

Ausserdem wurden Details bekannt von einer Anklägerin, die Combs vorwirft, sie 2004 vergewaltig zu haben. Da habe die damals 19-Jährige den Musiker bei einem Fotoshooting kennengelernt. Dieser habe sie und eine Freundin zu einer Afterparty in einem Hotel in Manhattan eingeladen. Dort habe er sie belästigt und schliesslich vergewaltigt.

Ein YouTube-Channel lässt eine Besucherin eines Freak-offs zu Wort kommen

Weiterhin gilt: Wer einmal ins Rabbit Hole «Diddy» abbiegt, muss gerade bei TikTok und YouTube aufpassen, was man sich dort für Videos einfängt, da einige von ihnen sehr nachlässig mit journalistischen Standards umgehen und sich lieber Celebrity-Verschwörungen ausmahlen als Empathie für die Opfer zu zeigen oder bei den bisher bekannten Fakten zu bleiben.

Ein Video, das jedoch gerade im grossen Stil für Aufsehen sorgt, ist ein Interview auf dem YouTube-Kanal «Soft White Underbelly» von Mark Laita. Er interviewt dort «Menschen, die in der Gesellschaft häufig unsichtbar sind» und meint damit zum Beispiel «Obdachlose, Sexarbeiter, chronische Drogenkonsumenten, Ausreisser, Bandenmitglieder, Arme und Kranke».

In einer aktuellen Folge spricht er mit einer jungen Frau namens Tanea, die nach ihren Aussagen 2018 auf einer Party von Sean Combs war und dort auch in die Areale der Party kam, in denen die so genannten «Freak-offs» stattfanden. «Da kamst du nicht einfach so rein. Du wurdest vorher ausgewählt.» In ihrem Fall sei sie von einem von Sean Combs Söhnen angesprochen worden. Sie habe dann weisse Schuhe bekommen, damit das Wachpersonal sieht, dass sie in den Bereich dürfe.

«Nackt im Pool.»

«Die Leute liefen nackt herum und badeten auch nackt im Pool», erzählt Tanea. Sie habe sich unwohl gefühlt, weil viele auch ganz offen in sexuellen Handlungen verstrickt waren. «Das war wie im Film», meint sie. Selbst filmen war jedoch nicht möglich, da alle ihre Handys abgeben mussten, die dann verwahrt wurden.

Besonders verstörend sei für Tanea gewesen, dass sie «kleine Menschen» gesehen habe, die wie Harajuku-Puppen zurecht gemacht worden seien. «Ich habe mich gefragt: Was machen die hier? So aufgemacht mit rotem Lippenstift und allem? Sie sollten nicht hier sein und ich fragte mich, ob da gerade eine Filmproduktion lief oder so. Aber warum sollten sie um sieben Uhr morgens auf dieser Erwachsenenparty sein?»

Wie immer sind solche Aussagen natürlich mit Vorsicht zu geniessen, weil sie im Moment nicht wirklich nachprüfbar sind. Aber einiges, was die junge Frau erzählt, deckt sich mit dem, was Sean Combs im Rahmen seiner Partys vorgeworfen wird.

Sean Combs plädiert auf «nicht schuldig»

Combs’ Anwälte äusserten sich zu dem Video bisher nicht. Das tun sie meistens eh nur, wenn Informationen über die einzelnen Klagen in die Öffentlichkeit gelangen. Sean Combs plädiert bei allen Klagen auf «nicht schuldig» und weise – laut einem Statement seines Anwalt-Teams «nachdrücklich und kategorisch jede Behauptung als falsch und verleumderisch zurück, dass er irgendjemanden, einschliesslich Minderjähriger, sexuell missbraucht habe. Er freut sich darauf, seine Unschuld zu beweisen und sich vor Gericht zu rechtfertigen, falls und wenn Klagen eingereicht und zugestellt werden.»

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