Veröffentlicht am 18. Dezember 2022

Nacht&Leben – Es gibt kein Recht auf Einlass

Das grösste Missverständnis im Nachtleben ist das Recht auf Einlass. Ein Grossteil der clubbenden Gesellschaft denkt, sowas existiere. Aber das tut es nicht, egal wie verbissen man es herbei zu reden und zu schreiben versucht.

Alex Flach

Alex Flach ist seit 25 Jahren Teil des Nachtlebens und hat 10 Jahre lang im Tages Anzeiger über selbiges geschrieben. Er ist Chefredaktor des Barkeeper-Magazins DRINKS Schweiz und Kommunikations-Verantwortlicher für diverse Clubs und Kulturbetriebe. Für Starzone nimmt er sich in der Kolumne Nacht&Leben das Geschehen hinter Club- und Bartüren zur Brust. (Foto: Dejana Gfeller)

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Alex Flach ist Zürcher Cluboriginal und Sprecher verschiedener Locations.

Es gibt ein paar Nachtleben-Themen, die von den Boulevardmedien so alle paar Jahre immer wieder mal aufgegriffen werden. Zu den beliebtesten Topics zählen Beiträge rund um die Einlasspolitik, Interviews mit und Geschichten zu Personen, die sich von Türsteher:innen und anderen Kordel-Mitarbeiter:innen mit der Macht zur Einlassverweigerung ungerecht behandelt fühlen. Vor einigen Tagen war es denn auch wieder mal soweit und zwar im 20 Minuten: Einige Männer wurden von den Türstehern einer Bar nicht eingelassen, obwohl sie mit einer Gruppe unterwegs waren, die mehrheitlich aus Frauen bestand (vier Männer und elf Frauen). Die Frauen wurden hingegen eingelassen.

Berghain Berlin: Hier abgewiesen zu werden, ist schon fast ein Partyvolkssport.
Berghain Berlin: Hier abgewiesen zu werden, ist schon fast ein Partyvolkssport.

Im weiteren Verlauf des Beitrages dann das übliche Prozedere: Es wird nach Erklärungen für diese himmelschreiende Ungerechtigkeit gesucht, die Ursachen für das Ungemach der zurückgewiesenen Männer wird auf dieses und jenes geschoben (in diesem Fall auch auf das Verhalten von Männern ganz generell, das in Gruppen pauschal irgendwie seltsam zu sein scheint). Es werden Direktbetroffene zitiert, die nicht mal einen Jungs-Abend organisieren können ohne mit Ablehnung zu rechnen, und schlussendlich muss natürlich auch der liebe Alexander Bücheli von der Bar und Club Kommission den Kopf für Zitate hinhalten und auf die Vorzüge eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses an Partys hinweisen. Vorzüge, die nach zwei Sekunden des intensiven Nachdenkens sowieso allen einfallen müssten.

Interessant an diesem spezifischen Beitrag ist aber, dass die tatsächliche und unumstössliche Begründung für diese ‘Willkür’ ebenfalls abgedruckt wurde und dies gleich zweimal: Clubs und Bars dürfen reinlassen wen sie wollen. Ein Fakt, der’ sonst stets unterschlagen wird. Keine Bar und kein Club ist ‘öffentlicher Raum und Boden’, keiner dieser Betriebe erhält Subventionen und ist damit der Steuern zahlenden Bevölkerung in ihrer Gesamtheit verpflichtet - sie alle werden privatwirtschaftlich geführt. Die Inhaber bezahlen Miete für das Lokal, sie zahlen die Löhne und auch die Kosten für Heizung und Elektrizität und sie bezahlen Steuern auf ihre Gewinne.

« Ein generelles oder gar gesetzliches Recht auf Einlassgewährung existiert schlichtweg nicht.»

Alex Flach

Kurzum: Sie dürfen frank und frei entscheiden, wen sie durch ihre Tür treten lassen und wen nicht und zwar ohne sich irgendwo oder bei irgendwem rechtfertigen zu müssen, obwohl sie dies wie hier im 20 Minuten immer wieder mal tun. Ein generelles oder gar gesetzliches Recht auf Einlassgewährung existiert schlichtweg nicht und wird auch nie existieren, da dies eine staatliche Einmischung in Privateigentum und -angelegenheiten wäre.

Deshalb werden die Zeitungen auch in den kommenden Jahren immer wieder mal solche Geschichten aufgreifen können. Weil die Club- und Barbesitzer weiterhin von ihrem Recht Gebrauch machen werden und weil es für abgewiesene Gäste keine anderen Beschwerdestellen gibt als die Medien und das Internet. Und weil Club- und Barbesitzer es noch immer als Privileg und ein sicheres Zeichen für den eigenen Erfolg ansehen, nicht alle reinlassen zu müssen, die reingelassen werden wollen.

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